Herr Buchheit, die ZAK hat kürzlich entschieden, dass Sat.1 die Medienanstalt wechseln darf. Damit ist der Abschied von der rheinland-pfälzischen LMK hin zur Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) besiegelt. Das trifft Sie hart, oder?
Wir werden mit News & Pictures und TV III a Anfang August Klage einreichen. Wie man der Presse entnehmen kann, prüft auch die LMK rechtliche Schritte.
Was bedeutet Ihre Klage ganz konkret?
Die neue Lizenz von Sat.1 soll ab dem 1. Juni 2013 gelten. Aber wenn Klage eingereicht wird, ist sie erst einmal nicht bestandskräftig.
Gehen wir mal davon aus, dass die Lizenz bei der MA HSH juristisch einwandfrei sein sollte. Würden Sie sich mit News & Pictures auch dann wieder um eine Drittsendelizenz bemühen?
Das ist gar nicht das Thema. Es gibt ein abgeschlossenes Lizenzierungsverfahren bei der LMK. Dort wurde ein Bescheid erlassen und zugestellt, gegen den geklagt worden ist. Als nächstes entscheidet das Verwaltungsgericht Neustadt. Nach den bisherigen Verfahrensabläufen kann man davon ausgehen, dass der Unterlegene vor das Oberverwaltungsgericht ziehen wird. Sollten die Gerichte feststellen, dass die ganze Entscheidung oder ein Teil davon nicht in Ordnung ist, was ich nicht erwarte, dann geht die Entscheidung zurück zur LMK nach Ludwigshafen, die die Lizenz ausgestellt hat. Dort hätte man dann die Chance, dies unter Berücksichtung der Auffassung des Gerichtes in Ordnung zu bringen. Da geht erst einmal nichts zur MA HSH, das ist verwaltungsrechtlich klar. Die Lizenz von Sat.1, sofern sie rechtsgültig wäre, wirkt ja frühestens ab dem 1. Juni 2013.
Rechnen Sie denn überhaupt damit, dass es bis Mitte 2013 zu einer Entscheidung kommen wird?
Das weiß ich nicht, das entscheiden die Gerichte. Aber wenn gegen die Sat.1 Lizenzerteilung Klage eingereicht wird, dann ist diese Lizenz erstmal nicht bestandskräftig. Das dürfte für Sat.1 auch nicht weiter tragisch sein, da Sat.1 noch eine bis zum Jahr 2020 bestehende Lizenz in Ludwigshafen besitzt. Insofern kann Sat.1 weitersenden, aber vorerst nicht mit einer Lizenz bei der MA HSH. Aber sind wir doch mal ehrlich: Letztlich geht es Sat.1 um nichts anderes als um Kostensenkungen bei den Fensterprogrammen.
Thomas Fuchs, der Direktor der MA HSH, hat sich kürzlich für eine außergerichtliche Einigung stark gemacht. Sehen Sie das auch so?
Eine außergerichtliche Einigung kann Sinn machen – das ist überhaupt keine Frage. Dazu muss Sat.1 jedoch erst einmal die Auswahlentscheidung der LMK akzeptieren – vor allem wenn es angeblich nur noch um die Preise geht. Das würde voraussetzen, dass ProSiebenSat.1 die Klage zurückzieht. In diesem Fall hätte ein Gutachter – aber unter Einbeziehung der LMK, die ausschließlich Herrin des Verfahrens ist – alle Möglichkeiten, eine vernünftige Einigung herbeizuführen. Ich frage mich allerdings, wie eine von einem Gutachter gefundene Preisvorstellung überhaupt realisiert werden kann, wenn, Sat.1 weiterhin auf einer Neuausschreibung oder einer neuen Auswahlentscheidung besteht. Eine Einigung ist nur schwer vorstellbar, wenn man das Grundgerüst angehen möchte.