Bild: BundestagAm 22. Mai 2008 hatte das "heute-journal" über die erneuten Vorwürfe gegen Gregor Gysi, er habe während seiner Zeit als Anwalt in der DDR als Inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi gearbeitet, berichtet. Darin war auch die Stasi-Unterlagen-Beauftragte Marianne Birthler zu Wort gekommen, die sagte, Gysi habe über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet".

Diese Aussage beschäftigt nun schon seit geraumer Zeit die Justiz. Nach einer neuen Entscheidung des Hamburger Landgerichts ist es dem ZDF verboten, durch die im "heute-journal" am 22. Mai 2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe im Fall Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet". Dem deutlich weitergehenden Unterlassungstenor des vorausgegangenen OLG-Urteils, wonach die Äußerung Birthlers überhaupt nicht mehr in Bezug auf bestimmte Dokumente der Stasi-Unterlagen-Behörde hätte verbreitet werden dürfen, ist das Landgericht hingegen nicht gefolgt. Ob das ZDF gegen diese Entscheidung vorgeht, will der Sender erst nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Einen Sieg kann das ZDF im Gegendarstellungsverfahren verzeichnen. Der Antrag Gysis auf Gegendarstellung war zunächst ebenfalls vom Landgericht zurückgewiesen worden, wogegen Gregor Gysi Beschwerde einlegte. Nachdem das Oberlandesgericht Koblenz aber mitgeteilt hatte, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen, zog Gysi seine Beschwerde zurück. Damit ist das Gegendarstellungsverfahren zugunsten des ZDF rechtskräftig abgeschlossen.