
Doch verschwunden ist das fragwürdige Programm des Senders, bei dem den Zuschauern esoterische Lebenshilfe mit zweifelhaften Lösungsvorschlägen gegeben werden soll, damit nicht. Nach der Einstellung von Kanal Telemedial verbreitet Hornauer sein Programm nun weiterhin über das Internet und über seinen Sender Primetime, einen Mediendienst, der über Astra zu empfangen ist und für den eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der deutschen Medienwächter aus dem Jahr 2006 vorliegt.
Mediendienste unterliegen in Deutschland weniger strengen Auflagen als Sender, die als Rundfunk gelten. Ausschlaggebendes Kriterium für die Qualifizierung als Rundfunk sind Kiterien wie Breitenwirkung, Suggestivkraft und Aktualität.
Hornauer indes hat via Anwalt angekündigt, gegen die Entscheidung zum Lizenzentzug für Kanal Telemedial in Österreich höchstgerichtliche Hilfe zu bemühen. "Davon ist mit Sicherheit auszugehen", sagte Telemedial-Anwalt Georg Röhsner der Österreichischen Tageszeitung "Der Standard". Welche gerichtliche Instanz genau angerufen werden soll, ist derzeit noch unklar.