Logo: Axel SpringerGleich zwei Mal musste der Bundesgerichtshof am Dienstag wieder im Falle bereits abgedruckter Bilder von Promis zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit abwägen. Während Sabine Christiansen mit ihrer Klage gegen Springer erfolgreich war, musste Prinzessin Caroline von Hannover eine Niederlage einstecken.

Christiansen ging gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der "Bild der Frau" vor, auf dem sie zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zu sehen ist. Veröffentlicht wurde das Bild unter der Überschrift "Was jetzt los ist auf Mallorca". Der Begleittext lautete: "ARD Talkerin ... beim Shopping mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx. Ihre Finca liegt romantisch zwischen Mandelbäumen am Rande von Andtrax."

Das Gericht war der Auffassung, dass Christiansen auf dem Bild in einer "völlig belanglosen Situation" zu sehen sei. Der Nachrichtenwert der Berichterstattung habe "keinerlei Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte". Weil die Berichterstattung nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser diene, rechtfertige das Recht auf Pressefreiheit nicht, in das Recht Christiansens am eigenen Bild einzugreifen.

Prinzessin Caroline von Hannover hingegen scheiterte mit ihrer Klage gegen den Klambt-Verlag vor dem Bundesgerichtshof. Stein des Anstoßes war ein Artikel in der Zeitschrift "7 Tage" über die Vermietung einer Ferienvilla von Carolines Ehemann auf einer Insel vor Kenia, der unter anderem mit einer Aufnahme Carolines und ihres Mannes Ernst-August bebildert war, die während eines Urlaubsaufenthaltes entstanden war und die beiden auf belebter Straße zeigt.

Nach Ansicht des BGH kann der Artikel zu einer Debatte von öffentlichem Interesse führen, weil er sich damit befasse, dass auch die "Reichen und Schönen" ein gewandeltes Kunsumverhalten zeigten und nicht genutzte Immobilien vermieteten. Daher erscheine das Informationsinteresse in diesem Fall gewichtiger als die Persönlichkeitsrechte der Klägerin, die Fotos dürften somit auch ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden.