Eine Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch den Axel Springer Verlag wird immer unwahrscheinlicher. Nachdem medienrechtlich bereits alles darauf hindeutet, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in der kommenden Woche die Übernahme ablehnen wird, hat nun auch das Bundeskartellamt in Zwischenbescheid angekündigt, die Übernahme zu untersagen, wenn Springer nicht weitere Zugeständnisse mache.
Die Auflagen dürften für Springer jedoch deutlich über der Schmerzgrenze liegen. So fordert das Kartellamt entweder einen Verkauf der Bild-Zeitung, womit der Springer Verlag nicht mehr der Springer Verlag wäre, oder die Abgabe von ProSieben oder SAT.1. Doch danach wäre dann die starke ProSiebenSat.1-Sendergruppe nicht mehr das, was sie derzeit ist. Wenig überraschend hatte Springer-Chef Döpfner daher bereits mehrfach abgelehnt, auf diese Forderungen einzugehen. So sieht das Kartellamt nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung jedoch "nach derzeitigem Kenntnisstand keine Möglichkeit, eine Untersagung des Vorhabens abzuwenden". Die Axel Springer AG bestätigte inzwischen den Eingang des negativen Zwischenbescheids.
Dabei hatte die Axel Springer AG bereits weitreichende Zugeständnisse angeboten. So wollte man sich von rund 30 Zeitschriften inklusive der TV-Zeitschriften, Radios und Pressevertrieben trennen, was das Kartellamt jedoch als "unerheblich" abtat. In die Lizenzverträge von ProSieben und SAT.1 sollte ein Verbot von Cross-Promotion zwischen Print und TV sowie von "Bild TV" aufgenommen werden. Zudem bot Springer an, aus allen Unternehmen, an denen man gemeinsam mit Bertelsmann - dem zweiten großen Player auf dem deutschen Fernsehmarkt - beteiligt ist, auszusteigen.
Letzteres mindere jedoch nicht den Eindruck eines mehr oder weniger konkurrenzlosen Duopols auf dem deutschen Fernsehmarkt zwischen Bertelsmann und ProSiebenSAT.1, das durch die Übernahme durch Springer noch verstärkt werde. Das Angebot der lizenzrechtlichen Auflagen hält das Kartellamt für völlig unerheblich, da es "nur unzureichende bzw. keine rechtlich abgesicherten Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße" gebe, wie die FAZ aus dem Zwischenbescheid zitiert. So sei ein Lizenzentzug für einen der beiden großen Sender nach einem Verstoß "so gut wie ausgeschlossen".
Bis zum 12. Januar um 12 Uhr hat Springer nun noch ein letztes Mal die Möglichkeit, dem Kartellamt weitere Vorschläge zu machen, ehe am 20. Januar die endgültige Entscheidung bekanntgegeben werden soll. Bereits am 10. Januar wird die Entscheidung der KEK erwartet - die ebenfalls ablehnend ausfallen dürfte. Beide Entscheidungen können jedoch noch überstimmt werden. So kann die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) (DWDL berichtete) sich innerhalb von 3 Monaten über ein Votum der KEK hinwegsetzen, wozu jedoch eine Dreiviertel-Mehrheit nötig ist.
Fällt auch die Entscheidung des Kartellamts negativ aus, kann Springer noch eine sogenannte Ministererlaubnis bei Bundeswirtschaftsminister Michael Glos beantragen, der nicht wie das Kartellamt allein die Wettbewerbsbeschränkungen bedenken muss, sondern auch die möglichen "gesamtwirtschaftlichen Vorteile" eines Zusammenschlusses. In diesem Fall wird auch die Monopolkommission noch eine Stellungnahme zur Übernahme abgeben. Ob allerdings gleich beide eigentlich zuständigen Organe überstimmt werden würden, um die Übernahme von ProSiebenSat.1 zu genehmigen, ist sehr fraglich.