"Medienunternehmen, die von Finanzinvestoren gehalten werden, währen nicht grundsätzlich andere strategische Optionen als solche, an denen strategische Investoren beteiligt sind." Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Hans-Bredow-Instituts im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).
Grundsätzlich schlecht sind die gerne auch als Heuschrecke verunglimpften Private Equity-Investoren also nicht. So konnten die Gutachter etwa bei ProSiebenSat.1 im Vergleich zur RTL-Gruppe "kaum nennenswerte Unterschiede" in den Bereichen Programminvestitionen, Programmaufwand und Programminhalte feststellen. Auch ein Zurückfahren von Investitionen im Fall der Übernahme durch Finanzinvestoren stellten die Gutachter nicht fest. Im Falle von Kabel Deutschland, das durch Providence übernommen wurde, sei sogar eine deutliche Ausweitung der Investitionen zu sehen gewesen.
Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass aktive Finanzinvestoren alle geeigneten Mittel nutzen, um das Management zu einer Geschäftspolitik zu bewegen, die auf Optimierung und Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Einfluss auf operative Entscheidungen oder Inhalte wurde dabei in den untersuchten Fällen von den Private-Equity-Investoren aber nicht genommen. "Allerdings besteht die Gefahr, dass die Wertmaximierungsstrategie und der Schuldendienst bei hoher Fremdfinanzierungsquote zu Sparzwängen auch im Programmbereich führen könnten", so der Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Dr. Wolfgang Schulz.
Allerdings kommt das Gutachten auch zu dem Schluss, dass durch die steigende Ökonomisierung der "inhaltegetriebene Verleger-Ethos, der ursprünglich dem Rundfunk zugrunde lag", zunehmend abgelöst werde. Aus diesem Grund schlägt das Gutachten die Einführung von "Leistungskatalogen" vor, in denen festgelet werden soll, welche publizistischen Erwartungen in jedem Fall erfüllt werden müssen. Gegebenenfalls könne der Ausbau publizistischer Qualität auch mit besonderen Privilegien belohnt werden, heißt es weiter. "Ein solcher Leistungskatalog würde sicherstellen, dass der private Rundfunk auch in Zukunft seine im Grundgesetz verankerte publizistische Funktion beibehält", so Thomas Langheinrich, Vorsitzender der DLM.
Der Verband der Privatsender VPRT wies diese Forderung allerdings postwendend zurück. Der VPRT stelle sich einer gesellschaftspolitischen Diskussion, wie im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb aller elektronischen Medien inhaltliche Vielfalt bei stetig steigenden ökonomischen Anforderungen erhalten und ausgebaut werden könne, heißt es in einer Mitteilung. "Was wir aber nicht akzeptieren ist, dass die Landesmedienanstalten das vorliegende Gutachten scheinbar als Vehikel zur Schaffung neuer Regulierungsmöglichkeiten nutzen oder gar gesetzliche 'Leistungskataloge' für die strengere Regulierung des privaten Rundfunks aufstellen wollen", so VPRT-Präsident Doetz.