Die "Niedrig & Kuhnt"-Folge vom 11. Juni 2007 bereitet Sat.1 weiter Ärger. In der Folge war in der Einleitung die rituelle Ermordung einer Frau durch mehrere vermummte Gestalten angedeutet worden. Für den Nachmittag ist das zu starker Tobak, befanden die Medienwächter bereits vor einigen Monaten. Sat.1 habe mit der Ausstrahlung gegen den Jugendschutz-Medienstaatsvertrag verstoßen, weil mit dramaturgischen Mitteln eine zustäzliche "Unterstreichung der Drastik" erfolgt sei, hieß es damals. So seien die Hilflosigkeit und Angst der gefesselten Frau unmittelbar zu spüren gewesen.
Die LMK verhängte gegen Sat.1 inzwischen ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Euro, zusätzlich soll auch der zuständige Redaktionsleiter 1.500 Euro Bußgeld zahlen. Damit will man sich bei Sat.1 aber nicht so einfach abfinden und hat nun Einspruch gegen den Bescheid erhoben, weil man sich ungerecht behandelt fühlt.
Dabei geht es Sat.1 vor allem um eine grundsätzliches Problem: Während die Privatsender von den Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz überwacht werden, die wie in diesem Fall unter anderem Bußgelder verhängen können, gibt es für ARD und ZDF keine externe Überwachung. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern sind lediglich interne Gremien dafür zuständig, die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen. Demzufolge können sie bei ähnlichen Verstößen auch auch nicht mit finanziellen Strafen belangt werden. Nun muss sich das Landgericht Ludwigshafen mit der Beschwerde von Sat.1 beschäftigen.