Foto: PixelquelleDer gemeinsamen Vermarktung der Werbezeiten, die ARD und ZDF derzeit planen (DWDL.de berichtete), könnte noch eine schwere juristische Hürde im Weg stehen. Wie der "Kontakter" in seiner aktuelle Ausgabe berichtet, könnte die Ausgliederung der Werbevermarktung an ein weiteres Unternehmen nicht ohne weiteres mit dem Vergaberecht in Einklang zu bringen sein.

Dem Bericht zu Folge dürfte der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen an ein drittes Unternehmen nur nach einem formalisierten Vergabeverfahren erteilt werden. Dies könnte bedeuten, dass an einer Ausschreibung, die dann erfolgen müsste, nicht nur ein von ARD und ZDF gegründetes Unternehmen, sondern auch andere Firmen, wie zum Beispiel die Vermarkter der großen Sendergruppen IP Deutschland (RTL) und SevenOne Media (ProSiebenSat.1) teilnehmen könnten.
 


Die Konkurrenz zeigt sich zudem laut "Kontakter" nicht erfreut von der angekündigten Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender. "Es zeugt von einer bemerkenswerten Ignoranz, die Optimierung der Werbezeitenvermarktung zu planen, während in der Öffentlichkeit bereits diskutiert wird, ob es überhaupt eine Berechtigung für Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt", sagte IP Deutschland-Chef Martin Krapf dem "Kontakter".