Foto: RTLDie Spekulationen in der "Bild"-Zeitung über den gesundheitlichen Zustand der Komikerin Gaby Köster könnten den Axel Springer Verlag womöglich noch teuer zu stehen kommen. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Management von Gaby Köster die auf Presse- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann beauftragt, rechtliche Schritte gegen "Bild" einzuleiten.

Mit dem Hinweis, der Gegenstand der Berichterstattung betreffe "ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster", wurden die Medien dazu aufgefordert, von entsprechender Berichterstattung abzusehen. Dennoch hatte die "Bild"-Zeitung weiter über Köster berichtet, am Mittwoch findet sich ein erneuter Bericht über Kösters Gesundheitszustand gar als Aufmacher-Thema in "Bild".


Am Dienstag wurden nun aber zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erwirkt. Diese untersagen es nach Angaben von Schertz Bergmann der "Bild", mit der Berichterstattung fortzufahren. Verstößt "Bild" dagegen, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro angedroht. Damit stehe fest, dass auch das zuständige Gericht die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung als rechtswidrig erachte, heißt es in einer Mitteilung.

Update: Offenbar ist die einstweilige Verfügung inzwischen beim Verlag eingegangen. "Bild.de" hat online im Lauf des Nachmittags alle Artikel zum Thema ohne weiteren Kommentar gelöscht.