
Verbunden mit dem Zorn über vermeintliche Punkte-Schiebereien stellt sich einmal mehr die Frage: Wo endet Europa? Wieso durfte Marokko schon einmal am Wettbewerb teilnehmen? Und wie definiert der Eurovision Song Contest eigentlich Europa? Geht man dieser grundsätzlichen Frage nach, findet man erstaunliche Definitionen. Willkommen bei einer Zeitreise zu medienrechtlichen Merkwürdigkeiten vergangener Jahrzehnte.
Wer gehört zu Europa - und wer nicht?
Voraussetzung für eine Bewerbung eines Landes beim Eurovision Song Contest ist die Mitgliedschaft eines Fernsehsenders dieses Landes in der European Broadcasting Union (EBU), die den Wettbewerb seit 1956 veranstaltet. Damit beginnen wir die Zeitreise auf der Suche nach der Definition von Europa. Gegründet wurde die EBU im Februar 1950. Unter Führung der BBC schlossen sich damals 23 Rundfunkanstalten zusammen, um zunächst einmal ihre Zusammenarbeit bei der Nachrichtenberichterstattung zu verbessern und technische Entwicklungen im Radio- und Fernsehbereich zu standardisieren. Es folgten erste Eurovisions-Sendungen und 1956 der erste Eurovision Song Contest.

Die Kuriositäten des Eurovision Song Contests nahmen schon zuvor ihren Lauf. So zählten schon zu Beginn der EBU die nordafrikanischen Staaten Marokko Tunesien und Ägypten sowie aus dem Nahen Osten der Libanon dazu. Es folgten weitere Länder die geografisch nicht zu Europa gehören. Wieso? Laut Artikel 3, Paragraph 3 der EBU-Statuten sind alle Länder der so genannten European Broadcasting Area (EBA) sowie Mitglieder des 1949 gegründeten Europarates bei der EBU betrittsberechtigt. Das Bedarf einer weiteren Erklärung: Welche Länder gehören eigentlich zur EBA und wie ist diese definiert?
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