Allmählich reicht es den Landesmedienanstalten. Um den immer wieder nötigen Beanstandungen gegen einzelne Call-In-Gewinnspiele Herr zu werden, hat die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) für den Mai eine Konferenz angesetzt, in der Senderverantwortliche mit den Medienwächtern verbindliche Regeln für die Anrufsendungen, bei denen die Mitspieler um die 50 Cent pro Anruf berappen, festlegen. Hinsichtlich der Praxis einzelner Sendungen sehen die Aufsichtsbehörden großen Handlungsbedarf, da die zahlenden Mitspieler immer wieder durch Moderationen oder Spielbeschreibungen in die Irre geführt würden.
Insbesondere die Tatsache, dass Moderatoren einen künstlichen Zeitdruck erzeugen, um die Zuschauer zu einem schnellen Griff zum Hörer zu bewegen, ist den Landesmedienanstalten ein Dorn im Auge. Zur Konferenz am 3. Mai in München sind deshalb Verantwortliche aller Sender geladen, die Telefongewinnspiele mit gewerblichem Hintergrund veranstalten.
Insbesondere die Tatsache, dass Moderatoren einen künstlichen Zeitdruck erzeugen, um die Zuschauer zu einem schnellen Griff zum Hörer zu bewegen, ist den Landesmedienanstalten ein Dorn im Auge. Zur Konferenz am 3. Mai in München sind deshalb Verantwortliche aller Sender geladen, die Telefongewinnspiele mit gewerblichem Hintergrund veranstalten.
Eigentlich wäre das gar nicht nötig, denn eine entsprechende Selbstverpflichtung der Sender gibt es seit gut eineinhalb Jahren. Zwar begrüßten die Sender diese Richtlinien, hielten sich aber häufig nicht daran, beschreibt LfM-Sprecher Peter Widlok das Problem. Der erarbeitete Leitfaden dient zudem derzeit nur zur Orientierung und besitzt keinerlei rechtlichen Charakter.
Widlok erklärt, das Ergebnis der Tagung sei nicht im Vorfeld determiniert, „bis auf den Satz, dass sich an der Praxis etwas ändern muss“. Immer wieder gebe es Beanstandungen. Die Unzufriedenheit sei zudem nicht einseitig, erklärt Widlok, denn auch die Sender sind im Falle von Ermahnungen nicht erfreut. Ziel der Konferenz sei tatsächlich eine Veränderung des Geschäftsgebahrens und nicht bloß Lippenbekenntnisse. Notfalls wolle man es von Seiten der Behörden auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, so die Sender ihren eignen Selbstverpflichtungen nicht nachkämen und den Verfehlungen nicht Einhalt geboten würde, sagt Widlok im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de.
Widlok erklärt, das Ergebnis der Tagung sei nicht im Vorfeld determiniert, „bis auf den Satz, dass sich an der Praxis etwas ändern muss“. Immer wieder gebe es Beanstandungen. Die Unzufriedenheit sei zudem nicht einseitig, erklärt Widlok, denn auch die Sender sind im Falle von Ermahnungen nicht erfreut. Ziel der Konferenz sei tatsächlich eine Veränderung des Geschäftsgebahrens und nicht bloß Lippenbekenntnisse. Notfalls wolle man es von Seiten der Behörden auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, so die Sender ihren eignen Selbstverpflichtungen nicht nachkämen und den Verfehlungen nicht Einhalt geboten würde, sagt Widlok im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de.